Expertise

Ortenburg & Partner ist eine mittelständisch ausgerichtete Kanzlei mit ca. 40 Mitarbeitern. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Auf diesen Gebieten verfügen wir über langjährige und umfassende Erfahrung.

Steuerberatung

Wir verstehen uns als umfassenden Dienstleister in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten und betreuen mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Branchen, Größen und Rechtsformen. Genauso gehören Investoren, Einzelunternehmer, Ärzte, Freiberufler und Privatpersonen zu unseren Mandanten. Dabei bieten wir eine stets individuelle und weitsichtige Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner.

Getreu unseres interdisziplinären und mandantenorientierten Beratungsansatzes behandeln wir Steuerfragen immer auch unter Berücksichtigung des rechtlichen Umfelds sowie der Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Umfassende Beratung bedeutet dabei für uns vor allem die Übernahme von Verantwortung.

  • Gestaltungsberatung

    Jede unternehmerisch bedeutende Entscheidung sowie auch größere private Vermögensdispositionen haben steuerliche Konsequenzen. Die steuerlichen Auswirkungen der unterschiedlichen Handlungsalternativen müssen daher sorgfältig überlegt und abgewogen werden. Bei dieser anspruchsvollen Aufgabe stehen wir unseren Mandanten mit Erfahrung und Sachverstand zur Seite.

    Unsere Aufgabe sehen wir dabei darin, mit Kreativität und Weitsicht die für die jeweilige Zielsetzung sicherste und effektivste Gestaltung zu entwickeln. Mit dem gleichen Anspruch und Engagement, mit dem unsere Mandanten ihre unternehmerischen Ziele verfolgen, widmen wir uns den dabei auftretenden individuellen steuerlichen Fragestellungen – vorausschauend und gestaltend.

    Im Rahmen der Steuerberatung von mittelständischen, familiengeführten Unternehmen berücksichtigen wir sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch der Gesellschafter. So entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten individuelle und dauerhaft tragfähige Lösungen, die Unternehmensebene und Gesellschafterebene gleichermaßen optimieren. Dabei steht die umfassende Berücksichtigung der für den Mittelstand typischen Gestaltungsziele (Nachhaltigkeit, Flexibilität und Praxistauglichkeit von Lösungen) stets im Vordergrund.

    Die steuerliche Beratung von Privatpersonen gehört zu unseren weiteren zentralen Beratungsfeldern. Hierbei kommt uns unser interdisziplinärer Beratungsansatz besonders zugute, da wir die zivilrechtlichen Auswirkungen der steuerlichen Gestaltung mit in die Beurteilung einbeziehen können. Wir berücksichtigen hierbei das familiäre Umfeld ebenso wie die persönliche Lebensplanung und die Interessen der nächsten Generation.

    Unsere Beratungsgebiete umfassen:

    • Unternehmensgründung
    • Rechtsformwahl und Belastungsvergleich
    • Steuerliche Optimierung von Unternehmensstrukturen und -finanzierungen
    • Strategische Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
    • Steuerliche Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
    • Unternehmenskauf und -verkauf sowie Beteiligung an Unternehmen
    • Due Diligence
    • Erbschaft- und schenkungsteuerliche Beratung sowie Gestaltung
      der Vermögensnachfolge
    • Internationales Steuerrecht (Doppelbesteuerungsabkommen, Zuzug, Wegzug)
    • Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht
    • Steuerstrafrecht
  • Buchhaltung & Jahresabschluss

    Wir übernehmen für unsere Mandanten die laufende Finanzbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Gehaltsabrechnung – zuverlässig, pünktlich und genau. Dabei setzen wir auf weitestgehend digitalisierte Prozesse.

    Wir stimmen uns hinsichtlich der Vorgehensweise so ab, dass sich unsere Tätigkeit bestmöglich in die betrieblichen Verfahrensabläufe integriert. Insbesondere erlauben es heutzutage der elektronische Abruf von Kontoauszügen sowie die Verwendung von eingescannten Belegen, dass der organisatorische Aufwand für den Mandanten auf ein Minimum reduziert wird. Dadurch wird zugleich gewährleistet, dass unsere Mandanten jederzeit und von überall elektronischen Zugriff auf ihre Finanzbuchhaltung als entscheidendem Instrument für die Unternehmenssteuerung haben.

    Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit den entsprechenden Meldungen und Nachweisen ist mit erheblichem Aufwand und Spezialwissen verbunden. Wir entlasten unsere Mandanten hiervon und übernehmen mit speziell geschulten Mitarbeitern die Lohn- und Gehaltsbuchführung – schnell, kostengünstig und ressourcenschonend.

    Auf Basis der in der Kanzlei oder vom Unternehmen selbst geführten Finanzbuchhaltung erstellen wir den Jahresabschluss bzw. die Einnahmen-Überschussrechnung. Unser detaillierter Jahresabschlussbericht dient Unternehmensinhabern und gegebenenfalls auch finanzierenden Banken als aussagekräftige und transparente Entscheidungsgrundlage. Sollte der Jahresabschluss prüfungspflichtig sein, übernehmen wir desweiteren die Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer.

  • Steuererklärung & Steuerveranlagung

    Für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen erstellen wir die laufenden Steuererklärungen, insbesondere:

    • Einkommensteuererklärungen
    • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen
    • Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen
    • Umsatzsteuerjahreserklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

    Selbstverständlich vertreten und beraten wir auch im Rahmen von Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren sowie vor den Finanzgerichten. Da viele unserer Steuerberater aus der Finanzverwaltung stammen, verfügen wir in diesem Bereich über besondere Kompetenz. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, stehen wir auch für die Beratung und Vertretung bei Selbstanzeigen und in Steuerstrafverfahren zur Verfügung.

  • Land- & Forstwirtschaft

    Der Bereich der Land- und Forstwirtschaft erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung und Detailkenntnis der steuerlichen Besonderheiten. Um hier erfolgreich beraten zu können, ist vorallem jedoch auch ein umfassendes Verständnis der praktischen Betriebsabläufe in der Land- und Forstwirtschaft notwendig. Beide Aspekte kombinieren wir in unserer Beratungspraxis. Die zusammen mit unseren Mandanten erarbeiteten Lösungen legen dabei besonderen Wert auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit. Zu besonders praxisrelevanten steuerlichen Fragestellungen haben wir einige Aufsätze veröffentlicht, die sich insbesondere mit der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Anschaffungskosten für Forstflächen beschäftigen. Die von uns vertretene neue Auffassung wurde vom Bundesfinanzhof bestätigt und führte zu einem in diesem Bereich grundlegenden Wandel der Rechtsprechung. Hieraus ergeben sich erhebliche Gestaltungschancen.

  • Private Equity

    Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich Private Equity. Auf diesem Gebiet verfügen wir über langjährige und fundierte Erfahrung. Wir betreuen sowohl Investoren als auch Fondsmanager.

    Investoren beraten wir zu allen steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Private Equity Beteiligung, insbesondere zu Fragen der Einkunftsqualifikation und der Strukturierung des Engagements. Während der Dauer der Beteiligung ermitteln wir die Einkünfte nach deutschen steuerlichen Grundsätzen und werten hierzu die ausländischen Unterlagen aus. Verfügen Mandanten, z.B. Family Offices, über ein größeres Private Equity Portfolio, so übernehmen wir hierfür die laufende Buchhaltung, die Arbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses – insbesondere Fragen der Bewertung und der Ergebnisvereinnahmung nach HFA 18 – sowie die Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer.

    Für Dachfonds- und Einzelfondsmanager übernehmen wir die laufende Finanzbuchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse der aufgelegten Fonds sowie deren umfassende steuerliche Betreuung. Dies beinhaltet auf Wunsch insbesondere auch die entsprechende Kommunikation mit den Investoren.

    Unsere Leistungen umfassen:

    • Steuerliche Beratung bei Investitionsentscheidungen
      (Einkunftsqualifikation, Belastungsvergleiche)
    • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung sowie der Jahresabschlüsse und
      Steuererklärungen für Private Equity Fonds sowie deren Investoren
    • Erstellung von Besteuerungsmerkmalen und
      sonstigen steuerlichen Informationen für Investoren
    • Anfertigung von einheitlich und gesonderten Feststellungserklärungen für die deutschen Investoren von ausländischen Equity Fonds
    • Erfüllung der Meldepflichten nach § 138 AO

Wirtschaftsprüfung

Die klassische Wirtschaftsprüfung ist ein Schwerpunkt unseres Leistungsangebots. Ganz unabhängig, ob Prüfung von Jahresabschlüssen, Due Diligence oder prüfungsnahe Dienstleistungen: Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen und ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage transparent darzustellen.

Die Jahresabschlussprüfung wird hinsichtlich Ablauf und Schwerpunktsetzung individuell an die Erfordernisse des einzelnen Unternehmens angepasst, um den Prüfungsprozess transparent zu gestalten. Sorgfältige Planung und systematisches Vorgehen kennzeichnen dabei unsere Arbeit.

Wir prüfen mit qualifizierten Prüfungsteams, die überwiegend mit Berufsträgern besetzt sind und über die Jahre in ihrer Zusammensetzung weitgehend unverändert bleiben. Damit gewährleisten wir unseren Mandanten ein Höchstmaß an Kompetenz und Prüfungseffizienz.

Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung erbringen wir über die OTG Ortenburg Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Rechtsberatung

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. Hierzu zählt die Gründungsberatung ebenso wie die Wahl der unternehmensbezogen und steuerlich optimierten Rechtsform. Als Berater begleiten wir unsere Mandanten bei Veränderungen in der Gesellschaft selbst oder im Gesellschafterkreis.

Unsere Beratungspraxis erfasst insbesondere:

  • Unternehmensgründung
  • Gestaltung von Gesellschafts- und Unternehmensverträgen
  • Änderungen in der Gesellschafts- und Gesellschafterstruktur
  • Umwandlungen, Einbringungen
  • Beratung in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten sowie Nachfolgefragen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Arbeitsrechtliche Einzelfragen
  • Erbrecht (siehe Punkte bei vorweggenommene Erbfolge, Schenkungssteuer, Nachfolgeplanung, Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsstreitigkeiten, Nachlassverfahren, Erbschaftsteuer)
  • Arbeitsrecht

In Rechtsgebieten, die nicht zu unserer Kernkompetenz gehören, arbeiten wir regelmäßig mit Kollegen zusammen, die unseren hohen Qualitätsanforderungen entsprechen und unsere Berufsauffassung teilen.